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Wie den zahlreichen Medienberichten der letzten Tage zu entnehmen ist, sind die Regierungsparteien in der EWG-Debatte zu einem Konsens gekommen.
Für die Gesetzwerdung bedarf es jedoch der Zustimmung einer weiteren Partei zur Erreichung der Zweidrittel-Mehrheit im Parlament.
Die Eckpunkte der Einigung:
Im NEUBAU: Einbauverbot für neu zu errichtende Anlagen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Um- und Zubauten sind davon nicht betroffen.
Im BESTAND: kein Ölheizungsverbot und keine stufenweise Stilllegung von bestehenden Ölheizungen.
Der Kesseltausch – also der Umstieg von einem alten auf einen modernen Ölbrennwertkessel – ist ohne Einschränkungen zulässig – nur im Bundesland Salzburg muss aktuell nach wie vor eine Alternativprüfung durchgeführt werden.