Aktuelle mediale Aussagen, stellen die gesetzliche Lage beim Heizen mit Öl leider oft unvollständig oder irreführend dar.
Das resultiert in Unsicherheiten und Fehlinterpretationen bei zahlreichen Ölheizungshaushalten.
Aus diesem Anlass haben wir aktuelle Medienberichte einem Faktencheck für Sie unterzogen:
Medienberichten zufolge müssten Ölkessel bis zu einem gewissen Datum stillgelegt werden.
Fakt ist: In keinem geltenden Gesetz findet sich ein fixes Datum bei dem bestehende Ölkessel entfernt werden müssen.
Ein im Ministerrat beschlossener Gesetzesentwurf (Erneuerbaren-Wärme-Gesetz), der eine Zeittabelle für den Austausch enthält, bedarf einer 2/3 Mehrheit im Parlament. Ohne die Zustimmung des Parlaments bleibt es beim Entwurf und das Gesetz ist nicht wirksam!
Fakt ist: Die Umsetzung von Sanktionen bei Verwendung einer unzulässigen Heizungsanlage wäre Ländersache. Wie genau hier vorgegangen werden soll, ist noch weitgehend ungeklärt.
DIE AKTUELLE RECHTSLAGE BEIM HEIZEN MIT ÖL, SIEHT WIE FOLGT AUS:
Fakt ist: Nur im NEUBAU ist das Errichten und Betreiben einer Ölheizung verboten.
Fakt ist: Der einfache Kesseltausch, das heißt der Umstieg von einer bestehenden Ölheizung auf moderne Öl-Brennwerttechnik ist erlaubt. In Salzburg gilt eine Bewilligungspflicht zum Ölkesseltausch mit gesetzlich vorgeschriebener Alternativprüfung.
Fakt ist auch: Es gibt einen sozial verträglicheren und wesentlich kostengünstigeren Weg zur Dekarbonisierung der Ölheizung:
Mit der Einführung klimafreundlicher Flüssig-Brennstoffe aus erneuerbaren Quellen könnten die bestehenden Ölkessel klimafreundlich betrieben werden. Die bewährte und funktionierende Infrastruktur könnte somit behalten werden, was Ressourcen und die Umwelt gleichzeitig schont.