Hettegger & Sohn
Vitatherm Partner
Hettegger & Sohn
Hettegger & Sohn anrufenBestellungen: 06244 4312 Hettegger & Sohn anrufenOnline Bestellungen

Salzburger Alternativenprüfung beim Ölkesseltausch

 

 

Aufgrund vieler Anfragen und Beschwerden von Ölheizungsbesitzer:innen, welche einen Antrag auf Bewilligung des Austausches eines alten auf einen neuen Ölkessel gestellt haben, sehen wir es als Auftrag, diese Themen aufzuzeigen und Ihnen bei Bedarf Unterstützung zu geben.

 

SCHRITTE ZUM ÖLKESSELTAUSCH

 

Es gibt kein absolutes Verbot für den Einbau eines neuen Ölkessels im Bestand. Eine Alternativenprüfung zugunsten des Ölkesseltauschs gestattet den Einbau eines Ölkessels.

 

Während gemäß dem letzten Ministerratsbeschluss zum Erneuerbaren Wärmegesetz der Einbau von Heizungsanlagen, die mit fossilen Energieträgern betrieben werden, nur mehr im Neubau verboten wird, hat Salzburg schon seit 2021 eigene Bestimmungen zur Alternativenprüfung im Salzburger Baupolizei- und Bautechnikgesetz festgelegt.

 

Sie wollen Ihren alten Ölkessel durch einen neuen Ölkessel ersetzen und nicht auf ein alternatives Heizsystem umsteigen. Welche Schritte müssen Sie setzen?

 

  • 1. Schritt: Durchführung einer Alternativenprüfung

Bei einer Alternativenprüfung wird geprüft, ob ein Umstieg auf eine Wärmepumpe, einen Pelletskessel oder ein Anschluss an die Fernwärme technisch und wirtschaftlich möglich ist. Die Alternativenprüfung wird fast ausschließlich von Installateuren durchgeführt. Setzen sie sich mit Ihrem Installateur in Verbindung. EWO kann Sie dabei zusätzlich unterstützen.

 

  • 2. Schritt: Antragstellung einer Bewilligung zum Ölkesseltausch bei der Baubehörde

Sind im Zuge der Alternativenprüfung entsprechende Gründe zugunsten des Ölkesseltausches gefunden worden und diese auch klar und deutlich schriftlich dokumentiert, wird der Antrag entweder persönlich oder per Einschreiben der Behörde übergeben.

 

Sollten Sie vorab bei der Baubehörde ein Informationsgespräch suchen dann bedenken Sie bitte, dass es unabhängig von der Rückmeldung kein absolutes Ölkesselverbot gibt, sondern eine positive Alternativenprüfung zugunsten des Ölkesseltausches den Einbau eines Ölkessels gestattet.

 

  • 3. Schritt: Prüfung der Alternativenprüfung

Abhängig von der aktuell bei Ihnen vorliegenden Situation der Verfügbarkeit des Einsatzes von alternativen Heizformen werden von der Behörde der Antrag sowie die Unterlagen zur Alternativenprüfung geprüft. Kann die Gemeinde wegen mangelnder Sachverständiger:innen nicht selbst prüfen, wird sie sich entsprechender Personen bedienen.

(z.B. Bezirkshauptmannschaft, Energieberater des Landes Salzburgs oder externe private Energieberater)

 

Unabhängig von gegenteiligen Aussagen gibt es kein Ölheizungsverbot im Bestand. Eine Bewilligung ist nach Durchführung einer Alternativenprüfung zugunsten des Ölkesseltausches möglich.

 

Des Weiteren haben Sie im Bewilligungsverfahren ein Parteienrecht. Das bedeutet, Sie können jederzeit in die Entscheidungsgrundlagen der Behörde Einsicht nehmen.

 

  • 4. Schritt: Entscheidung der zuständigen Behörde

Für private Ölheizungsbesitzer:innen ist die zuständige Baubehörde der/die Bürgermeister/in bzw. der/die Amtsleiter/in der Bauabteilung. In der Stadt Salzburg, das Magistrat.

 

Dringlichkeit

Für die Ausstellung einer Bewilligung oder deren Ablehnung hat die Behörde 6 Monate Zeit. Da die Ölheizung meist sowohl als Heizungsanlage als auch zur Warmwasserbereitung dient, kann ein länger dauernder Ausfall zu großen Problemen führen.

Weisen Sie in diesen Fällen schon ab der ersten Kontaktaufnahme auf die Dringlichkeit hin.

 

Befristung

Es gibt für eine Befristung eines Ölkessels keine gesetzliche Grundlage – weder für den Betrieb eines neuen Ölkessels als Übergangslösung, weil der alte defekt wurde noch gibt es ein allgemeines Fristende für die Nutzung von Ölheizungsanlagen.

 

Haben Sie Mut und geben Sie der Behörde Ihren Wunsch zum Tausch eines Ölkessels klar und deutlich zu erkennen.

 

Verlassen Sie sich nicht auf Aussagen von anderen, die Sie trotz hoher Kosten oder fehlender technischen Voraussetzungen zu einem Umstieg auf ein alternatives System überreden wollen.

 

  • Reparaturen an der Ölheizungsanlage

Wird Ihre Ölheizungsanlage defekt, können Sie sie jederzeit reparieren lassen.

Es gibt kein Verbot, Reparaturen durchführen zu lassen. Es gibt auch keine Verpflichtung, im Falle einer Reparatur eine Alternativenprüfung durchführen zu lassen.

 

KONTAKT

Wenn Sie Probleme bei der Durchführung einer Alternativenprüfung, mit einer Behörde oder grundsätzliche Fragen zu einem Umstieg auf einen neuen Ölkessel haben, dann wenden Sie sich bitte an unseren EWO-Ombudsmann Dipl.-Ing Petz per E-Mail gerald.petz@ewo-austria.at oder telefonisch +43 664 3458710.

 

Stand 16.11.2023

 

Weiterführender Link der Wirtschaftskammer Salzburg mit Formular-Downloadbereich Tipps für Ölkesseltausch Salzburg